Wie die Verpflegung so die Bewegung -oder- Ohne Mampf kein Kampf!
So lauten alte Sprüche aus der Armee, die aber
auch im Sprachbereich der Einsatzkräfte des ehemaligen BGS und der jetzigen Bundespolizei im Gebrauch waren und sind!
Denn wenn die Verpflegung nicht funktioniert, die Unterbringung schlecht ist und die benötigten Reparaturen oder das Funkgerät nicht funktioniert, schlägt sich dies sehr negativ auf die Moral der
Einsatzkräfte nieder.
Die Logistik ist ein wichtiger Bestandteil eines jeden
Einsatzes. Das war in der
Vergangenheit genauso wie Heute!
Tragende Säule der Logistik vor Ort ist der Führer der Versorgung oder wie er in alten Zeiten
auch genannt wurde der „Spieß“! Doch der Spieß/Innendienstleiter/Führer
der Versorgung kann nicht arbeiten, wenn es nicht die Frauen und Männer in der Gemeinschaftsküche, der Verwaltung, die Mechaniker in den Werkstätten oder den Sanitäter im Sanitätsdienst nicht
gäbe. In jeder Einsatzeinheit, z. B. in einer Hundertschaft, ist die
Logistik mit beheimatet. Da gibt es den Führer der Versorgung, den
Bearbeiter Kraftfahrwesen und den Fourier.
Auf Abteilungsebene sind dann vertreten die entsprechenden
Sachbereiche, nach Aufgaben gegliedert. Diesen Sachbereichen sind dann nachgeordnet, die für die Unterbringung und Verpflegung verantwortliche Verwaltung, für die Instandsetzung die einzelnen
Werkstätten für Kraftfahrzeuge, Waffen und Gerät sowie die Werkstatt für das Fernmeldematerial.
Im „alten BGS“ gab es auch noch die Bekleidungskammer mit ihren Fachhandwerkern, dem Schneider,
dem Schuster und dem Bekleidungswart. Diese Struktur ist heute bei der Bundespolizei nur noch im zentralen Versorgungslager in Hundstadt vorhanden.
Bei jedem Einsatz muss damit gerechnet werden,
dass es zu Verletzungen bei den Einsatzkräften kommen kann. Daher ist es unumgänglich, dass ein Sanitäter oder auch ein Arzt mit entsprechender Ausrüstung in der Nähe ist. Beim BGS war das schon
immer gegeben und bei nicht Einsätzen hatten die Ärzte und das Sanitätspersonal die medizinische Versorgung der Beamten sicherzustellen.
In jedem Standort gab es ein „Krankenrevier“ das diese Aufgaben zu erfüllen hatte.
In den Anfangsjahren waren die Sanitäter und der Arzt noch nicht
durch das Genfer Rotkreuzabkommen geschützt und durften auch das Rot-Kreuz nicht verwenden. Als äußeres Zeichen, dass sie Sanitätspersonal waren, trugen sie eine Armbinde in der Farbe Weiß mit einem
grünen Kreuz.
Erst in den späten fünfziger Jahren wurde der Sanitätsdienst des BGS unter den Schutz des Genfer
Abkommen gestellt.
Das Bedeutete, die Armbinde musste vom Internationalen Roten-Kreuz abgestempelt sein und der
Träger hatte einen entsprechenden Ausweis.
Auch auf den Fahrzeugen durfte das Rot-Kreuz erst nach dieser Anerkennung verwendet
werden.
Die Hauptursache dieser Regelung war, das die Beamten des BGS keine Kombattanten
waren.
Heute ist diese Regelung nach wie vor für den San-Dienst gültig.
Die Beamten der Bundespolizei haben aber keinen Kombattantenstatus mehr.
Für die heutige Aufgabenstellung ist dies auch nicht mehr nötig.